UNSER IMMOBILIENSERVICE
UNSERE IMMOBILIENBERATUNG

 

Eine seriöse Beratung kann nur erfolgen, wenn ausreichende Informationen vorliegen. Bei der Immobilie sind es die wichtigen Dokumente, wie Grundbuchauszug, Pläne, Wohnflächen­auf­stellung des Archi­tekten, Baugenehmigungen, Mess­bescheide für die Heizung, Energie­ausweis, Bau­lasten­verzeichnis, Altlastenkataster, Wartungs­unterlagen und so weiter.

 

Der Einfachheit halber haben wir die Liste der notwendigen Unterlagen beigefügt.

  • 1. Kaufmännische Unterlagen
  • 2. Technische Unterlagen
  • 3. Rechtliche Unterlagen
  • 4. Übersicht der vorhandenen Unterlagen (auch der fehlenden Unterlagen)

Auf der Seite Downloads finden Sie diese Übersichten. 


Keine Sorge: wir können zwar auf diese Informationen nicht verzichten, aber wenn Sie nicht alles „griffbereit“ haben, können wir für Sie die Unterlagen bei den Ämtern besorgen. Wenn das Objekt an sich definiert ist, werden die weiteren Faktoren wie: Lage, Dritt­verwendungs­fähigkeit (Fungi­bilität) dargestellt. Sämtliche Daten sind auch die Grundlage für die kostenlose Markt­einschät­zung.

 

Unsere Immobilienberatung in Wiesbaden - LANDLORD's Berater für Liegenschaften


 

Kompetente Immobilienberatung in Wiesbaden - LANDLORD's Berater für Liegenschaften
 

Wenn man also „aufräumt“, treten oftmals auch Schwachstellen zu Tage. Neben der Markt­ein­schätz­ung erstellen wir für Sie auch eine Objekt-Analyse. Darin werden die Schwach­stellen aufge­führt und ein Maß­nahmen­katalog empfohlen. Zu unserem Bereich Beratung gehört auch die Folgebetreuung, also die Unter­stützung beim Umsetzen der notwendigen Maßnahmen. Dadurch werden Situationen, die verbesse­rungsfähig sind dargestellt, über die geeignete Maßnahme entschieden und anschließend auch umgesetzt.


Hier sind schon oft Mieterhöhungspotentiale zu Tage getreten, bessere Konditionen mit der finanzierenden Bank erreicht worden, oder Baumaßnahmen wie Dämmung erkannt und umge­setzt worden. Wir meinen es ernst, wenn wir sagen: "Wir sind auf Ihrer Seite", denn wir kümmern uns um Ihre Immobilien als wären es unsere eigenen.


Wichtiger Hinweis: Wir erstellen gegebenenfalls auch eine Analyse der Bebauungs­möglich­keiten von Grund­stücken. Entweder auf Basis des Bebauungsplanes (§30 BauGB), oder wenn der nicht vorhanden ist, an die Gegebenheiten der Nachbarschaftsbebauung (§34 BauGB).